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DKMS Deutsche Knochenmarkspenderdatei
gemeinnützige Gesellschaft mbH
Die Krankenkasse des betroffenen Patienten bezahlt alle notwendigen Untersuchungen, Behandlungen und einen eventuellen Krankenhausaufenthalt des Spenders. Ebenso übernimmt sie die Kosten eines eventuellen Verdienstausfalls, Reisekosten und andere nichtmedizinische Aufwendungen. Die DKMS regelt alle organisatorischen Belange für Sie, Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Selbst die Krankenkassen-Abrechnung erfolgt über uns, bei allen möglichen Fragen stehen wir Ihnen beratend zur Seite steht.
Die DKMS wurde 1991 als Privatinitiative gegründet. Damals gab es in Deutschland gerade einmal 3.000 registrierte Stammzellspender und wenig Hoffnung auf Hilfe für Blutkrebspatienten. Nachdem die ersten Spendengelder schnell für Typisierungskosten ausgegeben waren, erhielt die DKMS als Anschubfinanzierung Unterstützung von der Deutschen Krebshilfe und dem Bundesministerium für Gesundheit. Diese Hilfen liefen aber Ende 1994 aus. Seitdem ist die DKMS für den weiteren Ausbau der Datei auf Geldspenden angewiesen.
Die Kosten, die heute für die Registrierung anfallen, sind im Vergleich zu damals deutlich gesunken, von damals 600 DM auf heute 50 Euro, die aus Spenden generiert werden müssen. Leider lässt sich diese Preisspirale aber nicht beliebig weiter nach unten drehen, ohne von unserem Qualitätsanspruch abzuweichen.
Die Krankenkassen dürfen laut Bestimmungen des Sozialgesetzbuches V (SGB V) lediglich die Behandlungskosten zur Genesung der Versicherten tragen.
Kommen Sie dagegen als Spender in Frage, übernimmt die Krankenkasse des Patienten alle weiteren Kosten, die durch eine eventuelle Stammzelltransplantation entstehen. Dies sind z.B. weiterführende Untersuchungen Ihres Blutes sowie die Kosten, die im Rahmen Ihrer Stammzellspende im Krankenhaus entstehen, wie auch Ihre Reisekosten und der eventuelle Verdienstausfall.
Die Krankenkassen unterstützen uns u.a. bei der sogenannten Bestandspflege. Für unsere Arbeit ist die Qualität der Spender-Daten z.B. hinsichtlich der Aktualität der Adressen sehr wichtig. Dies ist ein Grund dafür, dass die DKMS allen potenziellen Stammzellspendern eine DKMS-Spendercard zuschickt und einmal im Jahr mit dem Spendermailing anschreibt. Auf diese Weise überprüfen wir die Adressen und halten Sie über alles Neue auf dem Laufenden. Denn nichts wäre schlimmer, als die Stecknadel im Heuhaufen gefunden zu haben und sie dann aufgeben zu müssen, weil derjenige umgezogen ist und die neue Adresse nicht mitgeteilt hat.
Ja, als Spender werden Sie freigestellt. Die DKMS übernimmt für den erforderlichen Zeitraum die Lohnfortzahlung.
Bei der Knochenmarkentnahme werden Sie für ca. eine Woche freigestellt. Dies umfasst den Krankenhausaufenthalt von drei Tagen sowie vier Tage danach.
Bei der peripheren Stammzellentnahme bleiben Sie arbeitsfähig. Sie werden für die Dauer der Entnahme freigestellt, benötigen aber nach der Spende keine weitere Freistellung. Sollte wider Erwarten eine Krankschreibung notwendig werden, kann dies der Hausarzt bescheinigen. Die DKMS erstattet dem Arbeitgeber hierfür die Kosten.
Die DKMS kontaktiert im Falle einer Stammzellspende Ihren Arbeitgeber. Aus der langjährigen Erfahrung der DKMS zeigt sich, dass dieser in der Regel sehr positiv reagiert, wenn sein Mitarbeiter zu einer Stammzellspende gebeten wird.
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt alle Personen, die sich im Interesse anderer oder der Allgemeinheit besonders einsetzen. Der Versicherungsschutz besteht kraft Gesetzes, ohne dass es dazu einer gesonderten Versicherung bedarf, und umfasst unter anderem Blutspender und Spender körpereigener Gewebe. Somit besteht auch für Sie als Spender dieser gesetzliche Versicherungsschutz. Des Weiteren schließt die DKMS zwei zusätzliche Unfallversicherungen für Sie ab.
Hierbei sind der operative Eingriff oder die ambulante Stammzellentnahme versichert. Mitversichert sind auch die An- und Abreise zur und von der Entnahmeklinik.
Datenschutz und Datensicherheit sind für die DKMS und damit für jeden Mitarbeiter oberstes Gebot. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Für die Gewährleistung des Datenschutzes gibt es bei der DKMS einen eigenen betrieblichen Datenschutzbeauftragten, der auf die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes achtet.
Die DKMS erhebt, verarbeitet und nutzt Ihre personenbezogenen Daten entsprechend Ihrer Einverständniserklärung nur (soweit dies gesetzlich zulässig und notwendig ist) um geeignete Stammzellspender zu finden.
Ihre persönlichen Daten werden ausschließlich bei der DKMS gespeichert. Lediglich die suchrelevanten Daten wie HLA-Gewebemerkmale, Alter und Geschlecht übermitteln wir mit der zugewiesenen Spendernummer an nationale bzw. internationale Suchregister wie das ZKRD (Zentrales Knochenmarkspenderregister für Deutschland) und das National Marrow Donor Program in den USA (NMDP).
Um die Aufnahme neuer Spender in die Datei finanzieren zu können, ist die DKMS auf Geldspenden angewiesen.
Den laufenden Betrieb finanziert die DKMS durch Kostenerstattungen der Krankenkassen für die Pflege der Datei, die Durchführung von weiterführenden Typisierungen bei der Suche für einen konkreten Patienten und die Organisation von Stammzellentnahmen. Dies geschieht qualitativ hochwertig und sehr effektiv und wird jährlich von anerkannten Wirtschaftsprüfern testiert.
Für Spenden bis 100 Euro gilt der vom Kreditinstitut abgestempelte Überweisungsbeleg in Verbindung mit dem Kontoauszug als Zuwendungsbestätigung. Für Spenden über 100 Euro stellen wir Ihnen bei der genauen Angabe Ihres Namens und Ihrer Anschrift gerne eine gesonderte Zuwendungsbestätigung aus.
Zuwendungsbestätigung: Wir sind wegen Förderung mildtätiger Zwecke und folgender gemeinnütziger Zwecke, Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid des Finanzamtes Tübingen StNr. 86168/15007 vom 07.11.2011 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger Zwecke und folgender gemeinnütziger Zwecke, Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, verwendet wird.
Wir beantragen kein Spendensiegel beim Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI), da die Einrichtung nicht die aktuelle Arbeit prüft, sondern nur das vergangene Vorgehen. Das ständige Aufsichtsorgan der DKMS jedoch, bestehend aus unabhängigen Stiftungsvorstandsmitgliedern, wacht konstant über unsere Arbeit. Darüber hinaus unterzieht sich die DKMS seit Bestehen jedes Jahr einer unabhängigen Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young AG. Ein weiterer Grund liegt in den erheblichen Kosten, die mit der DZI-Prüfung verbunden sind. Dieses Geld setzt die DKMS stattdessen für die Finanzierung von Typisierungen ein, denn jede Neuaufnahme eines Spenders kostet die DKMS 50 Euro.
Die DKMS kann mit mittlerweile über 3.684.516 Spendern, über 36.206 Stammzellspendern, aktuell über 3.707 Firmentypisierungen, zahlreichen Medizinern, Geschäftspartnern und anderen Unterstützern auf einzigartige Referenzen verweisen. Überzeugen Sie sich auf dieser Homepage oder persönlich auf einer unserer bundesweiten Typisierungsaktionen. Wir freuen uns, wenn wir Sie mit unserer Arbeit begeistern können.
Die DKMS bietet ein vielfältiges Jobangebot, auch bedingt durch die verschiedenen Standorte der Tochter- und Schwestergesellschaften. Neben dem medizinischen Bereich (Medizinisch-technische Assistenten/-innen, Biologen/-innen, Ärzte/-innen, aber auch viele andere Tätigkeiten, für die lediglich ein medizinisches Grundwissen notwendig ist) suchen wir auch qualifizierte Mitarbeiter/-innen für die Bereiche IT, Rechnungswesen, Verwaltung, Marketing, Fundraising und Presse.
Seit 2011 bietet die DKMS außerdem Ausbildungsplätze in verschiedenen Berufen an.
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