Registrierungsbedingungen

Junge Frau bei der Registrierung

Wer kann sich registrieren?

Registrieren kann sich jeder gesunde Jugendliche ab 17 Jahren und Erwachsene im Alter von 18 bis 55 Jahren. Falls Sie bereits in einer Stammzellspenderdatei erfasst sind, ist eine erneute Registrierung nicht erforderlich. Eine Registrierung mit der Absicht der ausschließlich für eine bestimmte Person bestimmten Spende ist unzulässig. Die Spende erfolgt anonym, d. h. ein direkter Kontakt zwischen Spender und Empfänger ist frühestens zwei Jahre nach der ersten Transplantation erlaubt, sofern beide dies wünschen.

Aktuelle Liste der Ausschlussgründe (Stand: Mai 2018)

Personen, die an bestimmten Erkrankungen leiden oder aus anderen zwingenden Gründen nicht zur Stammzellspende zugelassen werden, können nicht in die Stammzellspenderdatei der DKMS aufgenommen werden.

Ausschlussgründe sind:

  • Gewicht unter 50 Kilogramm
  • Starkes Übergewicht, d.h. Body Mass Index (BMI) > 40 (BMI = Gewicht/Körpergröße2)
  • Schwere Herz-Kreislauf-Erkrankung
  • Schwere Lungenerkrankung
  • Schwere Nierenerkrankung
  • Schwere neurologische oder psychische Erkrankung
  • Schwere Stoffwechselstörung
  • Schwere tropische Infektionskrankheiten, insbesondere Malaria
  • Infektion mit HIV, Hepatitis B oder C, HTLV, Syphilis
  • Systemische Autoimmunerkrankungen oder andere schwere chronische Erkrankungen (z. B. Diabetes, Rheuma)
  • Krebserkrankung (auch ausgeheilte in der Vorgeschichte)
  • Krankheiten des Blutes oder des Immunsystems
  • Suchterkrankungen (Alkohol, Drogen, Medikamente)


Die Aufnahme bei den folgenden Erkrankungen ist ohne Rücksprache möglich, wenn die genannten Kriterien (siehe Klammer) auf Sie zutreffen:

  • Vergrößerte Schilddrüse, Unterfunktion der Schilddrüse/HashimotoThyreoiditis (stabil und beschwerdefrei; auch mit Einnahme von Schilddrüsenhormonen oder Jodid; KEIN Morbus Basedow)
  • Bluthochdruck (stabil und gut eingestellt)
  • Heuschnupfen, leichtes Asthma (ohne Anfälle), Nahrungsmittelallergie
  • Unipolare Depressionen (ohne Einschränkungen im Alltag)
  • Eisenmangelanämie (gut mit Eisentabletten behandelbar)
  • Basaliome und Gebärmutterhalskrebs in situ (nach vollständiger Entfernung)

Besonders viele der lebenswichtigen Stammzellen finden sich im Knochenmark des Beckenkamms. Stellt sich nach einer medizinischen Untersuchung die Eignung des Spenders heraus, gibt es zwei Entnahmearten (siehe ergänzend auch www.dkms.de/aktiv-werden/spender-werden).

Wie werden Stammzellen gespendet?

1. Die periphere Stammzellentnahme

  • Dem Spender wird über 5 Tage der Wachstumsfaktor G-CSF verabreicht, der auch natürlich im Körper vorhanden ist. Dieses Medikament steigert die Anzahl der Stammzellen im peripheren Blut, die dann über ein spezielles Verfahren direkt aus dem Blut gewonnen werden.
  • Während der Gabe des Medikaments können grippeähnliche Symptome auftreten.
  • Es ist kein stationärer Aufenthalt notwendig.
  • Dieses Verfahren wird bei der DKMS seit 1996 angewandt. Langzeitnebenwirkungen sind nach dem heutigen Forschungsstand nicht bekannt.

2. Die Knochenmarkentnahme

  • Unter Vollnarkose wird dem Spender aus dem Beckenkamm ca. ein Liter Knochenmark-Blut-Gemisch entnommen. In dem Gemisch befnden sich ca. 5 % des Gesamtknochenmarks.
  • Innerhalb von zwei Wochen regeneriert sich das Knochenmark beim Spender.
  • Nach der Entnahme kann für wenige Tage ein lokaler Wundschmerz entstehen – ähnlich dem einer Prellung.
  • Zur Knochenmarkentnahme bleibt der Spender für 2 bis 3 Tage im Krankenhaus. Anschließend sollte der Spender nach Rücksprache mit der Entnahmeklinik zur Erholung für ein paar Tage zu Hause bleiben.
  • Das Risiko der Knochenmarkentnahme ist gering. Es beschränkt sich im Wesentlichen auf das Narkoserisiko.


Die Entscheidung, welches der Verfahren zur Stammzellgewinnung beim Spender angewandt wird, richtet sich nach den Belangen des Patienten. Nach Möglichkeit wird auf die Wünsche des Spenders Rücksicht genommen. Bei beiden Verfahren werden die anfallenden Kosten sowie der Verdienstausfall des Spenders übernommen sowie eine Unfallversicherung abgeschlossen.

Glossar zur medizinischen Einwilligungserklärung

HLA: Humanes Leukozyten Antigen

KIR: Killer Cell Immunoglobuline-like Receptors

CCR5: CC-Motiv-Chemokin-Rezeptor 5

MICA, MICB: MHC Class I Chain-Related Proteins A and B

ABO: Blutgruppe ABO

Rh: Blutgruppe Rhesusfaktor

CMV: Cytomegalievirus Antikörper-Nachweis

Informationen zum Datenschutz

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist DKMS (DKMS gGmbH, Kressbach 1, 72072 Tübingen, Tel.: 07071/943-0, post@dkms.de; www.dkms.de). Der Datenschutzbeauftragte der DKMS ist zu erreichen unter datenschutz@dkms.de. Zwecke der Verarbeitung der anlässlich meiner Registrierung und bei der Testung der Probe erhobenen Daten ist der welt weite Abgleich des Spenders mit potenziellen Transplantationsempfängern. Rechtsgrundlage hierfür ist Ihre Einwilligung. Ein weiterer Zweck der Verarbeitung ist die Durchführung von wissenschaftlichen Auswertungen mit pseudonymisierten Daten zur Verbesserung der Behandlungschancen von Patienten auf Grundlage von Art. 89 DSGVO und § 27 BDSG. DKMS übermittelt die Daten an Dienstleister, (Schriftgutverarbeiter, Labore), die von DKMS beauftragt sind, die Daten nach ihrer Anweisung zu verarbeiten. An Labore übermittelt DKMS ausschließlich die Probe mit einer pseudonymisierten Spendernummer. DKMS übermittelt die suchrelevanten Daten pseudonymisiert an nationale und internationale Spenderregister. DKMS speichert meine Spenderdaten bis zum Ausscheiden aus der Spenderdatei, spätestens mit Erreichen des 61. Lebensjahres, soweit keine längeren gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen (z.B. bei erfolgter Spende). Ich kann von DKMS in Bezug auf meine personenbezogenen Daten Folgendes verlangen: Auskunft nach Art. 15 DSGVO, Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, Löschung nach Art. 17 DSGVO, Sperrung (Einschränkung der Verarbeitung) nach Art. 18 DSGVO, Datenübertragung nach Art. 20 DSGVO und Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO. Ich kann jederzeit die Einwilligung gegenüber DKMS widerrufen; durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der bis zu diesem Zeitpunkt erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Ich habe ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGO, insbesondere bei der für meinen Aufenthaltsort zuständigen Behörde oder bei der für DKMS zuständigen Datenschutzbehörde (Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg). Ich habe die von der DKMS erhobenen personenbezogenen Daten freiwillig bereitgestellt.

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