Fragen zur Spende

Darf ich meine:n Empfänger:in kennenlernen?

Bis ein Kennenlernen nach erfolgreicher Stammzelltransplantation möglich ist, müssen bestimmte Regeln eingehalten werden, denn vor dem ersten Zusammentreffen ist die Einhaltung einer Anonymitätsfrist bindend. Die Kontaktsperre beträgt in den meisten Ländern, u.a. auch in Deutschland, zwei Jahre. Ein direkter Kontakt zwischen Spender und Patient ist also frühestens zwei Jahre nach der ersten Transplantation erlaubt, wenn beide Seiten über die Vor- und Nachteile eines direkten Kontakts von der Spenderdatei und der Transplantationseinheit aufgeklärt wurden.

Zuvor ist in einigen Ländern bereits eine anonyme Korrespondenz möglich. Dies ist in den „Deutschen Standards für die nicht verwandte Blutstammzellspende“ geregelt, denen auch die DKMS folgt. Ziel ist es unter anderem, den Schutz der Identität von Spendern und Patienten unbedingt und bestmöglich zu gewährleisten, solange es die Anonymitätsfrist vorschreibt.

Die länderspezifischen Regelungen sind sehr unterschiedlich: Beispielsweise erlauben manche Länder nur einen einmaligen Briefwechsel, andere setzen voraus, dass der Patient den ersten Brief schreibt. Das bedeutet konkret: Nach der Entnahme bzw. der Transplantation dürfen Spender bzw. Patient nur auf Nachfrage das Geschlecht sowie ungefähre Angaben bezüglich Herkunft und Alter des Partners so mitgeteilt werden, dass die Anonymität nicht gefährdet wird.

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