Die DKMS stellt Zuwendungsbescheinigungen/Spendenbescheinigungen gerne ab einer Summe von 50 Euro aus, sofern Name und Adresse angegeben werden. Für Geldspenden bis 300 Euro kannst du hier direkt den vereinfachten Spendennachweis runterladen.
Wir sind wegen Förderung mildtätiger Zwecke und folgender gemeinnütziger Zwecke, Förderung von Wissenschaft und Forschung, Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege sowie Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Tübingen StNr. 86168/15007, vom 22.03.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum 2019 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger Zwecke und folgender gemeinnütziger Zwecke, Förderung von Wissenschaft und Forschung, Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege sowie Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe verwendet wird.