Homosexuelle Männer können sich aufgrund einer Änderung der „Deutschen Standards für die nicht verwandte Blutstammzellspende“ (ab Version 10) des Zentralen Knochenmarkspender-Registers (ZKRD) Ulm seit dem 18. Dezember 2014 als potenzielle Stammzellspender in der DKMS oder einer anderen deutschen Stammzellspenderdatei registrieren lassen. Die DKMS hatte sich zuvor im zuständigen Fachgremium ausdrücklich dafür ausgesprochen und maßgeblich dafür eingesetzt, homosexuellen Männern den Zugang zu einer Registrierung als Stammzellspender zu ermöglichen.