Die DKMS unterliegt den allgemeinen vorgegebenen Standards für die Nachbeobachtung des Zentralen Knochenmarkspenderregisters Deutschland (ZKRD). Weil das Wohlergehen der Spender:innen bei der DKMS oberste Priorität hat, führen wir sogar eine noch engmaschigere Nachbeobachtung als vorgeschrieben durch.