Fragen zur Spende

Werde ich von meinem Arbeitgeber zur Spende freigestellt?

Wenn es zu einer Stammzellspende kommt, wird die Spenderin bzw. der Spender gebeten, sich von seinem Arbeitgeber freistellen zu lassen. Die DKMS übernimmt für den erforderlichen Freistellungszeitraum die Lohnfortzahlung.

Bei der Knochenmarkentnahme wirst du für eine Woche freigestellt. Dies umfasst den Krankenhausaufenthalt von drei Tagen sowie vier Tage danach. Bei der peripheren Stammzellentnahme ist die Spender:in oder der Spender trotz Gabe von G-CSF arbeitsfähig. Er wird für die zwei Tage der Entnahme freigestellt, benötigt aber nach der Spende keine weitere Krankmeldung.

Sollte wider Erwarten eine Krankschreibung notwendig werden, kann dies vom Hausarzt oder dem Entnahmezentrum bescheinigt werden. Aus der langjährigen Erfahrung der DKMS ergibt sich, dass Arbeitgeber in der Regel sehr positiv reagieren, wenn ihre Mitarbeiter zu einer Stammzellspende gebeten werden. Auch wird dem Arbeitgeber ggf. die Lohnfortzahlung ersetzt.

Es gibt viele Möglichkeiten, sich zu engagieren und unsere Mission zu unterstützen.
Werde Stammzellspender:in, organisiere eine Registrierungsaktion, spende Geld oder überzeuge deine Freunde. Es gibt viele Möglichkeiten, uns zu unterstützen!