Wenn es zu einer Stammzellspende kommt, wird die Spenderin bzw. der Spender gebeten, sich von seinem Arbeitgeber freistellen zu lassen. Die DKMS übernimmt für den erforderlichen Freistellungszeitraum die Lohnfortzahlung.
Bei der Knochenmarkentnahme wirst du für eine Woche freigestellt. Dies umfasst den Krankenhausaufenthalt von drei Tagen sowie vier Tage danach. Bei der peripheren Stammzellentnahme wird die Spender:in oder der Spender für die zwei Tage der Entnahme freigestellt, benötigt aber nach der Spende keine weitere Krankmeldung.
Sollte wider Erwarten eine Krankschreibung notwendig werden, ist auch dies nach Rücksprache möglich. Aus der langjährigen Erfahrung der DKMS ergibt sich, dass Arbeitgeber in der Regel sehr positiv reagieren, wenn ihre Mitarbeiter zu einer Stammzellspende gebeten werden. Auch wird dem Arbeitgeber ggf. die Lohnfortzahlung ersetzt.