Die gesetzliche Unfallversicherung schützt alle Personen, die sich im Interesse anderer oder der Allgemeinheit besonders einsetzen. Der Versicherungsschutz besteht kraft Gesetzes, ohne dass es dazu einer gesonderten Versicherung bedarf, und umfasst unter anderem Blutspender sowie Spender körpereigener Gewebe. Somit besteht auch für alle Knochenmark- und Stammzellspender dieser gesetzliche Versicherungsschutz. Daher sind der evtl. operative Eingriff bei einer Knochenmarkentnahme sowie die periphere Stammzellentnahme versichert. Mitversichert sind auch die An- und Abreise zur und von der Entnahmeklinik. Des Weiteren schließt die DKMS eine zusätzliche private Unfallversicherung für den Spender ab. Diese kann mit einer Einmalleistung eintreten, wenn eine dauerhafte, medizinisch begründete körperliche Einschränkung festgestellt wurde, die eindeutig durch die Stammzellspende verursacht ist.