Dein Arbeitgeber hat die Möglichkeit, dich für die Stammzellentnahme und die Voruntersuchung bezahlt freizustellen. Wir erstatten dann, sofern gewünscht, die Lohnkosten. Das gilt auch für Freiberufler:innen.
Zur Vorlage bei deinem Arbeitgeber erhältst du von uns eine entsprechende Bescheinigung. Auch für Schule, Universität oder eine andere Ausbildungsstätte stellen wir dir gerne eine Freistellungsbescheinigung aus.
Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass die Reaktionen am Arbeitsplatz meist sehr positiv sind, wenn Mitarbeiter:innen zu einer Stammzellspende gebeten werden. Bei der peripheren Stammzellentnahme benötigst du in der Regel nur für einen, höchstens zwei Entnahmetage eine Freistellung. Solltest du eine weitere Freistellung oder Krankschreibung benötigen, erhältst du von deiner Hausärztin oder deinem Hausarzt ein Attest.
Eine Knochenmarkentnahme aus dem Beckenkamm ist in der Regel mit einem dreitägigen Krankenhausaufenthalt verbunden, inklusive Aufnahme- und Entlassungstag. Damit du dich anschließend noch weiter erholen kannst, wird deine Ärztin oder dein Arzt dich danach noch für einige Tage krankschreiben. Auch in diesen Fällen bieten wir Arbeitgebern die Erstattung deiner Lohnkosten oder bei Freiberufler:innen des Lohnausfalls an.