Ab einem Betrag von 50 Euro stellen wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung aus, die Sie steuerlich geltend machen können. Bitte teilen Sie uns hierfür Ihren Namen und Ihre Adresse im Verwendungszweck mit.
Hinweis zur Zuwendungsbestätigung: Die DKMS gemeinnützige GmbH ist wegen Förderung mildtätiger Zwecke und folgender gemeinnütziger Zwecke, Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege nach dem letzten zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Tübingen, StNr. 86168/15007, vom 03.08.2020 für das Jahr 2018 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetztes von der Gewerbesteuer befreit.
Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach §§ 51, 59, 60 und 61 AO wurde vom Finanzamt Tübingen, StNr. 86168/15007 mit Bescheid vom 26.11.2020 nach § 60a AO gesondert festgestellt. Wir fördern nach unserer Satzung mildtätige Zwecke und folgende gemeinnützige Zwecke, Förderung von Wissenschaft und Forschung, Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege sowie Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung.
Wir versichern, dass der Zuwendungsbetrag nur zur Förderung mildtätiger und gemeinnütziger Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO verwendet wird.